Bereits ab dem 4. Quartal 2016 rollen wieder Güterzüge über den südlichen Berliner Innenring zwischen Halensee und Tempelhof. Zunächst werden Diesellocks mit max. 60 km/h auf der Bestandsstrecke im Einsatz sein; nach der Elektrifizierung der Strecke wird die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h erhöht. Das geht aus der Antwort des Senats und der Deutsche Bahn AG (DB) auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus Berlin und Mitglied der Initiative Bundesplatz e.V., Franziska Becker, hervor. Die Antwort wurde heute ( 17. 04.2015) veröffentlicht.
Kernpunkte der Antwort:
- Bis zur Elektrifizierung der Strecke werden keine Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen, weil es sich um die Wiederbelebung einer Bestandsstrecke handelt.
- Zur Elektrifizierung ist ein Planfeststellungsverfahren nötig, für das die DB bereits im März 2015 die Unterlagen bei der zuständigen Behörde, dem Eisenbahnbundesamt, eingereicht hat.
- Sowohl Lärm- und Erschütterungsgutachten als auch konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Emissionen werden erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens veröffentlicht.
- Die DB plant Emissionsschutzmaßnahmen maximal im geforderten gesetzlichen Rahmen.
- Auswirkungen auf bestehende Planungen (z.B. Wohnungsbau auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf) oder evtl. Rückumwidmungen von Bauland zu Bahnland können noch nicht beurteilt werden. Hier wird auf die Vorlage der DB-Pläne gewartet.
- Das Land Berlin sieht derzeit keine Möglichkeiten zu verhindern, dass Transit-Güterverkehr nicht durch die Innenstadt geführt wird. Im Gegenteil: Die Trassenpreise durch Berlin sind offensichtlich niedriger als über den Außenring. Die zuständige Bundesnetzagentur versucht, dem Problem mit einem lärmabhängigen Preissystem zu begegnen. Wegen des Bestandsschutzes gibt es derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten der Sanktionierung. Mögliche Einschränkungen müssen mit EU-Recht abgeglichen werden.
- Der Senat ist nicht der Auffassung, dass durch die Wiederbelebung der Gütertrasse städtebauliche Potentiale verschenkt werden.
Nicht thematisiert wird die Frage nach der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die DB auf eine über die gesetzlich im Planfeststellungsverfahren vorgesehene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. von Privatleuten (z.B. Wohnungseigentümer) hinaus gehen wird. Einsprüche gegen das Vorhaben würden so ausschließlich im Rahmen einer nicht öffentlichen Erörterung diskutiert. Nicht nur bei diesem Thema sehen wir großen Handlungsbedarf!