Die Deutsche Bahn AG zeigt keine erkennbare Bereitschaft, die Anwohner über den geplanten Bau einer Güterfernverkehr-Trasse, parallel zum S‑Bahn Südring, aktiv und frühzeitig zu informieren. Auch einen Lärmschutz mit hohem Standard lehnt sie ab. Das geht aus der Antwort des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf auf eine Anfrage von Alexander Kaas Elias, Mitglied derBVV-Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und der Initiative Bundesplatz e.V., hervor.
1. Inwieweit wurde das Bezirksamt in die Planungen der Deutschen Bahn AG einbezogen, nun doch den südwestlichen Schieneninnenring für Fernzugverkehr zu ertüchtigen?
Eine Einbeziehung des Bezirksamtes in die Planungen hat es im Sinne der Anfrage nicht gegeben. Zu einem früheren Zeitpunkt (ca. 2012) hat es auf Fachebene Vorabstimmungen seitens der DB mit dem Umwelt- und Naturschutzamt hinsichtlich bodenschutz- und naturschutzrechtlicher Fragen gegeben (Umgang mit Bodenverunreinigungen/ Bodenaushub, mit zu entfernenden Vegetationsbeständen). Diese Gespräche wurden seitens der DB nicht weitergeführt. Das Bezirksamt hat von den wieder aufgegriffenen Planungen lediglich aus der Presse erfahren.
Als Bauherr und Träger des Vorhabens fungiert bei derartigen Vorhaben in der Regel die DB Netz AG, die sich üblicherweise der DB Projektbau als planendem und bauleitendem Dienstleister bedient. Genehmigungsbehörde für Plangenehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren ist das Eisenbahnbundesamt. Die Senatsverwaltung fungiert – ähnlich wie das Bezirksamt – formal nur als Träger öffentlicher Belange.
2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Deutsche Bahn AG und/oder die zuständige Senatsverwaltung dahin zu bewegen, die betroffenen Anwohner/innen über die Baumaßnahmen und den zu erwartenden Verkehr zu informieren als auch einen Lärmschutz mit hohen Standards zu errichten?
Das in der Anfrage formulierte Anliegen war Gegenstand des BVV-Beschlusses 0530/4. Aus der dazu im Jahr 2013 geführten Korrespondenz kann geschlussfolgert werden, dass seitens der DB AG keine erkennbare Bereitschaft für eine aktive und frühzeitige Anwohnerinformation besteht. Sollte jedoch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich werden, so bestehen gesetzliche formalisierte Informations- (und Einspruchs-) möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Aus der Antwort (und der der Senatsverwaltung) geht nicht hervor, dass die DB einem “Lärmschutz mit hohem Standard” aufgeschlossen gegenübersteht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie sich auf den rechtlichen Status bezieht, also nur das rechtlich Erforderliche planen wird. Das wird dann zu prüfen sein, wenn das Planverfahren tatsächlich eingeleitet wird. Das Bezirksamt wird sich weiterhin mit seinen Möglichkeiten für die Information der Bürgerinnen und Bürger und Lärmschutzmaßnahmen einsetzen.