Wieder einmal hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eine Chance vertan, über die Bauleitplanung den autobahnähnlichen Straßenquerschnitt der Bundesallee zu verändern und für mehr Flächengerechtigkeit zu sorgen. In den “Textlichen Festsetzungen” zum Bebauungsplan IX-36–2 wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass “die Einteilung der Straßenverkehrsfläche nicht Gegenstand der Festsetzung ist”, obwohl die B‑Plangrenze in der Fahrbahnmitte verläuft. Ebenso wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Mit dem Bebauungsplanentwurf werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Seniorenzentrums “Werner-Bockelmann-Haus” geschaffen. Vor gut einem Jahr hörte sich das noch ganz anders an: In einem Gespräch mit dem Vorstand der Initiative Bundesplatz e.V. erklärte Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger damals, er könne sich sehr gut vorstellen, ” im B‑Plan Verfahren bei einer eventuellen Erweiterung der Seniorenanlage den “Straßenquerschnitt der Bundesallee anzugehen.” Nun wird jedoch die autogerechte Festsetzung des Plans von 1973 einfach fortgeschrieben.

Statt Lärmreduzierung an der Quelle werden dem Bockelmannhaus für den Neubau strengere bautechnische Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Noch bis zum 17. Mai 2019 können Bürger Stellungnahmen zum B‑Plan abgeben unter www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de