Bereits ab dem 4. Quar­tal 2016 rol­len wie­der Güter­zü­ge über den süd­li­chen Ber­li­ner Innen­ring zwi­schen Halen­see und Tem­pel­hof. Zunächst wer­den Die­sel­locks mit max. 60 km/h auf der Bestands­stre­cke im Ein­satz sein; nach der Elek­tri­fi­zie­rung der Stre­cke wird die Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 80 km/h erhöht. Das geht aus der Ant­wort des Senats und der Deut­sche Bahn AG (DB) auf eine schrift­li­che Anfra­ge der SPD-Abge­ord­ne­ten im Abge­ord­ne­ten­haus Ber­lin und Mit­glied der Initia­ti­ve Bun­des­platz e.V., Fran­zis­ka Becker, her­vor. Die Ant­wort wur­de heu­te ( 17. 04.2015) veröffentlicht.

Kern­punk­te der Antwort:

  • Bis zur Elek­tri­fi­zie­rung der Stre­cke wer­den kei­ne Lärm­schutz­maß­nah­men vor­ge­nom­men, weil es sich um die Wie­der­be­le­bung einer Bestands­stre­cke handelt.
  • Zur Elek­tri­fi­zie­rung ist ein Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren nötig, für das die DB bereits im März 2015 die Unter­la­gen bei der zustän­di­gen Behör­de, dem Eisen­bahn­bun­des­amt, ein­ge­reicht hat.
  • Sowohl Lärm- und Erschüt­te­rungs­gut­ach­ten als auch kon­kre­te Maß­nah­men zum Schutz vor Emis­sio­nen wer­den erst im Rah­men des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens veröffentlicht.
  • Die DB plant Emis­si­ons­schutz­maß­nah­men maxi­mal im gefor­der­ten gesetz­li­chen Rah­men.
  • Aus­wir­kun­gen auf bestehen­de Pla­nun­gen (z.B. Woh­nungs­bau auf dem Gelän­de des ehe­ma­li­gen Güter­bahn­hofs Wil­mers­dorf) oder evtl. Rück­um­wid­mun­gen von Bau­land zu Bahn­land kön­nen noch nicht beur­teilt wer­den. Hier wird auf die Vor­la­ge der DB-Plä­ne gewartet.
  • Das Land Ber­lin sieht der­zeit kei­ne Mög­lich­kei­ten zu ver­hin­dern, dass Tran­sit-Güter­ver­kehr nicht durch die Innen­stadt geführt wird. Im Gegen­teil: Die Tras­sen­prei­se durch Ber­lin sind offen­sicht­lich nied­ri­ger als über den Außen­ring. Die zustän­di­ge Bun­des­netz­agen­tur ver­sucht, dem Pro­blem mit einem lärm­ab­hän­gi­gen Preis­sys­tem zu begeg­nen. Wegen des Bestands­schut­zes gibt es der­zeit kei­ne recht­li­chen Mög­lich­kei­ten der Sank­tio­nie­rung. Mög­li­che Ein­schrän­kun­gen müs­sen mit EU-Recht abge­gli­chen werden.
  • Der Senat ist nicht der Auf­fas­sung, dass durch die Wie­der­be­le­bung der Güter­tras­se städ­te­bau­li­che Poten­tia­le ver­schenkt werden.

Nicht the­ma­ti­siert wird die Fra­ge nach der Betei­li­gung der Öffent­lich­keit an den Pla­nun­gen. Es ist nicht zu erwar­ten, dass sich die DB auf eine über die gesetz­lich im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vor­ge­se­he­ne Betei­li­gung der Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge bzw. von Pri­vat­leu­ten (z.B. Woh­nungs­ei­gen­tü­mer) hin­aus gehen wird. Ein­sprü­che gegen das Vor­ha­ben wür­den so aus­schließ­lich im Rah­men einer nicht öffent­li­chen Erör­te­rung dis­ku­tiert. Nicht nur bei die­sem The­ma sehen wir gro­ßen Handlungsbedarf!